Dienstag, 18. Juni 2013

Auf Menschenjagd

Man fragt mich schonmal öfter, wie ich das so rechtlich handhabe mit Veröffentlichungen von Lichtbildern von "wildfremden" Menschen -> Thema "Street Photography".

Aus aktuellem Anlass und weil ich konkret gefragt wurde...
an dieser Stelle ein paar Antworten zu der Frage und ein paar Bilder.

... bei denen ich mich frage, ob du es einfach riskierst, die Leute zu zeigen oder tatsächlich ein Einverständnis dazu hast (wenigstens ein per Blickkontakt signalisiertes).
Nach Möglichkeit mindestens Letzteres; manche woll(t)en auch schonmal gucken. Ein freundlicher Blickkontakt und Gruß wirkt aber meist Wunder.
 

Im Allgemeinen bin ich sehr zurückhaltend, was Veröffentlichungen von Menschenbildnissen angeht; Freunde, Verwandte usw. sind z.B. solange tabu, bis sie nicht explizit ihr Einverständnis gegeben haben.
Leute "auffe Gass" sind auch schwierig, zumindest hier im Kaff.
Leute auf "Open-Air" dagegen schon fast ohne "Gewissensbisse" ablicht- u. veröffentlichbar.
Zumindest wenn sie oben letzgenanntes Kriterium des "zustimmenden Augenblickes" erfüllen.

Genug dem Blabla... ;-)

[Bildergroßklickern menschelt sehr !]






































Die Dampflokbilder und farbigen Bilder des Clowns überlasse ich dann mal dem Hippolyten; ich bin mir sicher, er wird Euch dergestalt noch zur Genüge versorgen.
Meinereiner hat's momentan mehr auf Menschenfleisch abgesehen, vallah !

Guggn !
Henri Cartier-Bresson
(der liebe Gott der Street)

Ne schöne Restwoche Euch am wünsch0rn tun... 

Shoot'em all ! ;-)

3 Kommentare:

  1. Guude - alles typisch deutsches Geschiss wegen der Foddos mit Leute drauf. Hier kannst du jeden ablichten und ins Netz stellen. Warum? Rechtsschutzversicherung gibbet nicht und Anwalt zu teuer. Die deutschen nehmen sich sich grundsätzlich zu wichtig.
    Klasse Portraits btw...

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  2. Mein Freund, der Journalist, sagt: ab drei Leute=Gruppe, keine rechtlichen Probleme, wenn veröffentlicht. Bei Einzelpersonen oder Paaren reicht es, wenn die merken, dass sie fotografiert werden und nicht dagegen Einspruch erheben. Gilt aber nur für öffentliche Bereiche!, also alles, wo sie auch von anderen, von Fremden, gesehen und beobachtet werden können.

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  3. Wenn ich mich bei öffentlichen Veranstaltungen zeige muss ich damit rechnen, dass ich abgelichtet werden. Hätte ich damit Probleme sollte ich mich in einer abgedunkelten Wohnung aufhalten :)
    Schöne Portraits, auch wenn mir einige Gestalten ziemlich bekannt vorkommen^^

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